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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Gaffen extrem | 155 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 832328 | ||
Datum | 31.07.2017 11:02 MSG-Nr: [ 832328 ] | 11979 x gelesen | ||
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hallo, Dabei beobachteten die Brandschützer, wie eine nicht an dem Vorfall beteiligte Person die rettungsdienstlichen Maßnahmen mit seinem Handy fotografierte ja und? Solange er nicht behindert, sich ausserhalb des Gefahrenbereichs aufhält, keine Verletzten photographiert sondern z.B. nur die Rettungsarbeiten allgemein und / oder die Einsatzkräfte knipst gibt es keine Rechtsgrundlage dies zu verbieten. Die Feuerwehr sprach den Gaffer umgehend an und forderten ihn auf, das aufgenommene Material zu löschen. auf welcher Rechtsgrundlage? Ich könnte mir vorstellen das so was als Nötigung angesehen wird. Dies tat er dann unter Aufsicht auch. prima aber wenn er es nicht gemacht hätte was wäre dann gewesen? hätte die Feuerwehr ihn bis zum Eintreffen der Polizei aufhalten können? Ich kenne einen Fall wo ein Polizist bei einem laufenden Brandeinsatz einen Photoreporter aufgefordert hat das Photographieren von Feuerwehrleuten zu unterlassen. Der Journalist hat nur müde gelächelt und hat seine Arbeit fortgesetzt. Teilweise scheint es da Defizite bei den rechtlichen Grundlagen zu geben :-( MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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