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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Gaffen extrem | 155 Beiträge | ||
Autor | Manf8red8 B.8, Tittmoning / | 832369 | ||
Datum | 01.08.2017 08:59 MSG-Nr: [ 832369 ] | 11318 x gelesen | ||
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Geschrieben von Bernhard D. Ich könnte evtl. -wenn es die Einsatzsituation zuläßt- mit dem Fotografen sprechen und versuchen, durch gute Argumente ihn zu überzeugen die Bilder freiwillig zu löschen. Das dürfte der beste Ansatz sein. "Stellen sie sich mal vor, sie würden da verletzt und hilflos liegen, möchten sie in so einer Situation fotografierft werden?" Auch ein kleiner Hinweis auf den §201a StGB , der da lautet"(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt" könnte da fruchten. Den Leuten ist oft nicht bewusst, dass sie mit solchen Aufnahmen eine strafbare Handlung begehen. | ||||
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