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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Gaffen extrem | 155 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 832413 | ||
Datum | 01.08.2017 20:55 MSG-Nr: [ 832413 ] | 11125 x gelesen | ||
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Geschrieben von Helmut R. Es ging mir hier nur dadrum, die Grundlage für polizeiähnliche Aktion durch die Fw zu zeigen. Die Feuerwehr dürfte wohl in allen Bundesländern polizeiähnliche Befugnisse haben, um ihren eigenen Einsatz zu sichern (Platzverweisung, Heranziehung von Personen, Gegenständen/Hilfsmitteln usw.). Daraus jetzt aber zu schlussfolgern, man könne im Einsatz auch "polizeiähnliche Aktionen" zugunsten Dritter durchführen, halte ich aber doch für eine deutlich zu weit gehende Auslegung. Zum Schutz der Betroffenen hat die Feuerwehr IMNSHO wohl in allen Bundesländern genau die ganz normalen "Jedermann-Rechte". Nicht weniger, aber auch nicht mehr. | ||||
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