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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Gaffen extrem | 155 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 832414 | ||
Datum | 01.08.2017 21:19 MSG-Nr: [ 832414 ] | 11380 x gelesen | ||
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Geschrieben von Uli W. Gaffer fordern Mann zum (runter-) Springen auf In dem Artikel heißt es: [...] Der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU) reagierte mit deutlichen Worten: "Wenn Gaffer Menschen zum Selbstmord verleiten oder dies versuchen, steht das auf moralisch allerunterster Stufe", teilte er mit. Möglicherweise bestehe hier eine Strafbarkeitslücke. Er lasse daher sein Ministerium prüfen, ob es sinnvoll sei, einen neuen Straftatbestand zu schaffen. Das sehe ich nicht so. Der Gaffer erfüllt IMNSHO den Tatbestand der versuchten Körperverletzung, wenn nicht sogar des versuchten Totschlags, wenn er eine psychisch erkrankte Person zum Selbstmord auffordert, vergleichbar mit einer Person, welche einen Rollstuhlfahrer die Treppe hinunterstößt. Eine psychisch erkrankte Person ist eben stärker beeinflussbar, dieser Fall hätte durchaus böse enden können. | ||||
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