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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | komische Rechtsauffassung: Arbeiten am Feuerwehrhaus kein Feuerwehrdienst? | 16 Beiträge | ||
Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen | 832479 | ||
Datum | 03.08.2017 14:10 MSG-Nr: [ 832479 ] | 1334 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Die Helfer sind pflichtversichert. Das hat mir die BG Bau beim Beginn meines Neubaus unmissverständlich, schriftlich mitgeteilt und mir auch gleich meine fälligen Beiträge genannt. Dabei war es unerheblich, dass für die Leistung keine Bezahlung erfolgt. Nur als Bauherr hatte ich die Wahl mich zu versichern oder auch nicht. | ||||
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