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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Erstattung des Verdienstausfalls für Selbstständige bei Nachteinsätzen | 8 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 832509 | ||
Datum | 04.08.2017 15:57 MSG-Nr: [ 832509 ] | 2300 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Frank A. Nun soll der Antrag wohl abgelehnt werden mit der Begründung die Zeit zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit würde nur bei Arbeitnehmern gelten. Ein Selbstständiger könne sich ja raussuchen wann er arbeitet. ich würde da als Antwort zurückschreiben das akzeptiere ich nur wenn ich als Selbstständiger dann auch raussuchen kann ob ich bei einem Alarm zum Einsatz gehen oder nicht Da hat wohl eine Gemeindeverwaltung den Schlag noch nicht gehört und eiert wg. 40 Euro rum :-( Die Innenwirkung innerhalb der Feuerwehr dürfte da auch nicht gerade motivationsfördernd sein :-( MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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