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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Erstattung des Verdienstausfalls für Selbstständige bei Nachteinsätzen | 8 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 832510 | ||
Datum | 04.08.2017 17:09 MSG-Nr: [ 832510 ] | 2250 x gelesen | ||
Die Einteilung in eine zeitliche 2-Klassengesellschaft ist auch bei uns so geregelt. Da ich einen 24h Notdienst habe sowie die §Verantwortung für die Verkehrssicherungspflicht von mehrere 10.Tqm öffentliche Verkehrsfläche gibt es eine klare Grenze meiner Einsatzbereitschaft. Weiß man, kann man sich drauf einstellen. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | ||||
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