Die Verwaltungen werden regelmäßig geprüft, und dabei geht es dann strikt um das Einhalten von Rechtsgrundlagen, und nicht um Fingerspitzengefühl. Schwarz/Weiß kann eben eindeutig geprüft werden, Ermessen wird diskutiert.
Oft kommt auch dazu, dass die Fälle selten sind. Kommt dann eine Konstellation zum ersten Mal vor, überlegt man sich genauer, was für einen Präzedenzfall man schafft. Zumal auch in diesem Bereich ab und zu leider etwas Missbrauch läuft. Das spricht sich natürlich unter den Verwaltungen rund, und dann schaut man hier und da etwas genauer hin und verzichtet eben lieber aufs Fingerspitzengefühl, und nimmt das strikte Schwarz/Weiß.
Feuerwehrseitig kann man nur raten, sich die örtlichen Regelungen (Hauptsatzung, evtl. auch Einzelbeschlüsse) mal genau anzusehen, und zu überlegen ob dort Lücken bestehen oder sonstwie Anpassungsbedarf ist. Ist immer besser, sowas zu klären, wenn der konkrete Fall noch nicht auf dem Tisch liegt. Das auch vor dem Hintergrund, dass die Hauptsatzung zwar regelmäßig erneuert wird, die Regelungen zur Feuerwehr aber gerne einfach von der vorherigen übernommen werden. Und das LBKG hat sich recht feuerwehrfreundlich weiterentwickelt, die Feuerwehr-Entschädigungsverordnung findet man auch nicht in jeder Hauptsatzung vernünftig wiedergegeben, das könnte sich der ein oder andere Wehrleiter mal auf die ToDoListe setzen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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