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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abgas-Absauganlage - Umrüstung auf deckengebundene Anlage | 9 Beiträge | ||
Autor | Marc8o H8., Loiching / Bayern | 832579 | ||
Datum | 08.08.2017 06:50 MSG-Nr: [ 832579 ] | 4118 x gelesen | ||
Hallo zusammen, wir tragen uns derzeit mit dem Gedanken, die in unserem Feuerwehrhaus (3 Stellplätze) von der bisher unterbodengebundenen Anlage auf eine deckengebundene Ausführung umzurüsten. Das hat mehrere Gründe: 1. Die teils am Boden liegenden Abgasschläuche stellen eine erhebliche Stolpergefahr dar, was bisher auch schon in mindestens drei Fällen zu Stürzen geführt hat, die - Gott sei Dank - jedoch alle glimpflich ausgingen. 2. Zum Ende des 1. Quartals 2018 wird bei uns einer der 41 in Bayern stationierten GW-L2 "Modularer Gerätesatz Hochwasser" untergebracht, dessen Auspuff sich an einer Stelle befindet, die mit den derzeit vorhandenen Abgasschläuchen nicht erreicht werden kann, und daher ohnehin in dieser Fahrgasse ein zumindest provisorischer Umbau erforderlich wird. 3. Die derzeit in Betrieb befindliche Anlage sorgt lediglich für eine Absaugung der schädlichen DME (Dieselmotoremissionen) beim Startvorgang, nicht aber bei Aus- und Einfahrt der Fahrzeuge. Nun zur Frage: Gibt es rechtliche Grundlagen, die eine Umrüstung von einer unterbodengebundenen auf eine deckengebundene (mitfahrende) Anlage untermauern? Als Argumentationshilfe gegenüber der Kommune könnte das nicht schaden ... Bisher haben wir im Internet einige Hinweise gefunden, dass in diesem Fall kein (!) Bestandsschutz für Altbauten gilt, konnten aber keine konkrete rechtliche Aussage oder gar ein Schriftstück dazu finden. Kann hier jemand weiterhelfen? Kennt oder hat jemand entsprechende Grundlagen? Mit kameradschaftlichem Gruß Marco Heine | ||||
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