Hallo Marco,
in der DGUV Information 205-008, im Punkt 2.2.3 Dieselmotoremissionen (DME)
steht eindeutig der "Grundsatz"
"Es muss gewährleistet sein, dass Feuerwehrangehörige nicht durch Dieselmotoremissionen gefährdet werden."
Für mich heißt das, eine Nachrüstung ist Pflicht. Wird im Übrigen auch in unserer Stadt so gesehen und gehandhabt.
Außerdem steht dort auch: "Die Schläuche von Abgasabsauganlagen müssen so verlegt werden, dass keine Stolpergefahren entstehen, z. B. durch Zuführung von der Hallendecke her"
Grüße aus dem schönen Bergischen Land
Markus
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