Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Abgas-Absauganlage - Umrüstung auf deckengebundene Anlage | 9 Beiträge |
Autor | Mark8us 8H., Auerbach / Bayern | 832603 |
Datum | 08.08.2017 22:28 MSG-Nr: [ 832603 ] | 1085 x gelesen |
1. digitaler Meldeempfänger (2m Band, Pocsac Protokoll)
2. Dieselmotoremission
Hi,
rechtliche Grundlage ist hinsichtlich der DME die Gefahrstoffverordnung. Dieselmotoremissionen sind als krebserzeugend eingestuft, somit gilt hier das Minimierungsgebot. Das heißt, die Exposition der Beschäftigten muss so gering wie möglich gehalten werden unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik.
Bezüglich der Stolperfallen gilt die Arbeitsstättenverordnung: Verkehrswege müssen leicht und sicher begehbar sein.
schöne Grüße
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|