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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Elektromobilität bei Feuerwehrs - war: neue E-Fahrzeuge bei der Post | 175 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 832911 | ||
Datum | 18.08.2017 23:19 MSG-Nr: [ 832911 ] | 7423 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael W. Beim Feuerwehrführerschein sahen ja manche schon den Untergang des Abendlandes wegen der Ausnahme, hoffentlich ist denen dann bewußt, dass hier sogar im Betrieb außerhalb der Feuerwehr schwerere Fahrzeuge mit reiner Klasse B ohne Fortbildung gefahren werden dürfen, sofern das stimmt. Ein Sicherheitsrisiko? Nein, eine Fehlinformation ;-) Die 4. FeV-AusnVO (die mitsamt den von ihr definierten Berechtigungen übrigens mit dem 31.12.2019 ausläuft) verlangt für den "Elektro-Führerschein" eine Einweisung nach definierten Kriterien und die Eintragung einer entsprechenden Schlüsselnummer in den Führerschein. Im Übrigen gibt es neben dem "Feuerwehr-Führerschein" (bis 4,75 oder sogar bis 7,5 Tonnen), dem "Elektro-Führerschein" (bis 4,25 Tonnen) auch noch einen "Polizei-Führerschein" (für beschussgeschützte Fahrzeuge bis 4,1 Tonnen, siehe 2. FeV-AusnVO), für den ebenfalls eine spezielle zusätzliche Aus- und sogar Fortbildung vorgeschrieben ist. | ||||
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