Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Harburg im Cyclassics-Streik | 25 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 833074 |
Datum | 24.08.2017 14:04 MSG-Nr: [ 833074 ] | 2700 x gelesen |
Infos: | 23.08.17 LANDKREIS HARBURG: Feuerwehr im Cyclassics-Streik wegen Zuschauern
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Geschrieben von Sebastian K.Frage: Sind Feuerwehrangehörige bei Absperr- oder Ordnungsdiensten (z. B. bei Fronleichnamsprozessionen, Straßenradrennen, Dorffesten usw.) versichert?
Antwort: Im Grunde genommen handelt es sich bei diesen Tätigkeiten nicht um originäre Aufgaben der Feuerwehr. Dennoch besteht Versicherungsschutz, wenn die Bürgermeisterin/der Bürgermeister die Durchführung solcher Dienste anordnet.
Aha, wieder was gelernt.
Wie so oft ist dann die Aussage "geht nicht weil nicht versichert" mal wieder falsch.
Wenn die Tätigkeit vom Bürgermeister angeordnet sind, braucht man sie sicher nicht als verkappte Übung zu deklarieren. Außerdem dürfte es nicht so einfach sein, sich als Feuerwehr dennoch dagegen zu entscheiden, wie es hier das Thema ist.
Ich frage mich ja, was passieren würde, wenn sich die Feuerwehr oder einzelne Mitglieder mit der Begründung "nicht unsere Aufgabe" weigert, die Tätigkeit durchzuführen, die von "oben" angeordnet wurde.
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