Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Sinnvolle Fahrzeugbeschaffung | 68 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 833304 |
Datum | 31.08.2017 18:14 MSG-Nr: [ 833304 ] | 5925 x gelesen |
Infos: | 13.11.18 FW-Magazin: 11 Spar-Tipps für Fahrzeugbeschaffungen 02.09.17 Vergleich KLF - TSF(-W) - MLF 31.08.17 DIN 14530-24 Kleinlöschfahrzeug KLF
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Kleinlöschfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Feuerwehr-Verordnung
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Das heutige KLF hat nichts mehr mit den Spielmobilen zu tun, die RLP mal erfunden hatte und die hier und da sicher auch in eurem Umfeld noch herumstehen, sondern das ist mittlerweile ein bundesweit genormtes Fahrzeug, was von der Beladung her einem TSF-W gleich kommt, aber etwas weniger Wasser hat.
Die Anlage 2 zur FwVO nennt zwar für B1-Gemeinden "TSF oder KLF", gibt aber über die Fußnote für "größere" B1-Gemeinden auch das TSF-W her. Ab wann eine Gemeinde "größer" ist, wird dort nicht näher ausgeführt.
Wir ersetzen unsere TSF zukünftig sukzessive alle durch TSF-W. Den Vorteil sehen manche dabei auch im Wasser, ich allerdings weitaus mehr noch an der besseren Möglichkeit (Gewicht!), Beladung wie Strom/Beleuchtung/Unwettermaterial mitzuführen. Und von den aktuellen Zuschusszahlen und Fahrzeugpreisen her ist das auch kein großer Sprung, das war mal ein größerer. Das letzte TSF was wir beschafften hat etwas über 60.000 gekostet (und das war schon relativ günstig), aktuell beauftragen wir ein TSF-W für 98.000. Die Mehrkosten von 38.000 reduzieren sich für die Kommune um den höheren Landeszuschuss auf 22.000. Sieht vielleicht immer noch viel aus, aber die Kiste wird planmäßig ja auch ihre 15-20 Jahre halten und in der doppischen Schönrechnerei abgeschrieben (über 15 Jahre), also sprechen wir nur über 1.100 bis 1.500 Mehrkosten pro Jahr. Und wenn sichergestellt ist, dass das Fahrzeug auch regelmäßig adäquat besetzt und eingesetzt werden kann, sind diese Mehrkosten absolut vertretbar und lassen sich gegenüber der Politik normalerweise auch gut begründen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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