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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | autom. Evakuierungsdurchsagen in öffentl. Objekten §§ verbindl.??? | 11 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 833679 | ||
Datum | 13.09.2017 08:50 MSG-Nr: [ 833679 ] | 850 x gelesen | ||
Noch noch spannender ist ja eigentlich der Ausgangsfall: Die automatisierte Durchsage entstammte wohl der Anlage des Gebäudebetreibers und die Disco ist dort Mieter. Die Securities dann Auftragnehmer der Disco. Da wird dann das Innenverhältnis spannend. Also einfach mal das Center-Management befragen, inwieweit das Disco-Personal aktiv räumen muss. Wenn in der Disco die Musik so laut ist, dass die Ansage nicht hörbar ist oder auch gar nicht durchgeschaltet wird, dann wäre es ja gerade an der Security, die Umsetzung durchzusetzen. Da fallen mir dann so Begriffe wie "Garantenstellung" und "unterlassene Hilfeleistung" ein... Möglicherweise ist die Disco ja auch ein ganz anderer Brandabschnitt, in dem die automatische Evakuierung gar nicht ausgelöst wurde. | ||||
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