Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Eigenausbau Kofferraum/Rücksitzbank FR Fahrzeug | 29 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 833711 |
Datum | 14.09.2017 16:24 MSG-Nr: [ 833711 ] | 3437 x gelesen |
Innenminister
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Jonas R.Geplant ist neben dem Ausbau des Kofferraums auch zum Teil ein Ausbau im Bereich Rücksitzbank.
wenn der Rest bleibt, ist das IM MR!
Geschrieben von Jonas R.Wir überlegen aus Kostengründen den Alu o. Holzaufbau im Kofferraum/Rücksitzbank in Eigenleistung zu erstellen.
Leider sind wir bezüglich der rechtlichen Situation etwas überfragt.
- was müsste beim Ausbau beachtet werden, damit wir im Falle eines Unfallss rechtlich auf der sicheren Seite sind?
- müssen wir einen Sachverständigen o.ä. hinzuziehen, der den Ausbau "abnimmt"?
Ihr übernehmt die volle Haftung! Wie wollt Ihr denn die rechtlichen Forderungen dafür erfüllen?
Geschrieben von Jonas R.Immer wieder ließt man von der DIN 1846 & 14507, wir möchten aber ungern 200 für DIN'en ausgeben um danach festzustellen, dass wir 1000 Überprüfungen machen lassen müssen wenn wir uns für den Eigenausbau entscheiden.
Der ist "gut"..., wieviel Geld ist Euch denn ggf. Euer Leben wert?
Wieso im übrigen die DIN 14507? Die regelt die Einsatzleitfahrzeuge (inkl. KdoW). Was für die Grundlagen viel interessanter ist, ist die DIN 14502-Reihe - und da v.a. der laufend aktualisierte "Entwurf" als Erweiterung der 1846.
Außerdem ggf. mal einen Blick hier rein werfen: http://einsatzpraxis.org/buecher/einsatzfahrzeuge-technik/
Und dann solltet ihr überlegen, wer für wen das Fzg wie zulassen soll/wird, weil das je nach Bundesland ggf. unterschiedliche Folgen haben kann..
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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