Rubrik | Fahrzeugtechnik |
zurück
|
Thema | Eigenausbau Kofferraum/Rücksitzbank FR Fahrzeug | 29 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 833722 |
Datum | 14.09.2017 22:42 MSG-Nr: [ 833722 ] | 2672 x gelesen |
Geschrieben von Jonas R.Tageszulassung, Fahrzeug steht im Moment noch als Vorführfahrzeug beim Händler (500km)
Dann hat es also schon eine Betriebserlaubnis (vermutlich als PKW?)
Für den Umbau ist dann EG-Recht quasi außen vor, es greifen die nationalen Vorschriften. Auch wenn es gewisse Indizien dafür gibt, dass Wiesldorf in Österreich ist, hier in Kurzfassung die deutsche Situation:
Durch den Umbau erlischt die Betriebserlaubnis, es ist unter Vorlage eins (positiven...) Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) eine neue Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Diese beiden Stellen solltet ihr dann auch schon in der Planungsphase ins Boot holen: den aaS für die Frage, was technisch wie auszuführen und ggf. nachzuweisen ist, um ein positives Gutachten zu bekommen und die Zulassungsstelle für die Frage, was überhaupt unter welchen Rahmenbedingungen zulassungsfähig ist (aus der Frage geht ja auch nicht hervor, in welcher Organisations- bzw. Rechtsform die FR-Tätigkeit erfolgen soll; als GbR zum Beispiel könnte es schwierig werden).
Vermutlich ist es auch sinnvoll, den zuständigen Unfallversicherungsträger zu kontaktieren. Neben der Verkehrssicherheit bzw. Vorschriftsmäßigkeit nach Straßenverkehrsrecht ist bei Fahrzeugen im Wirkungsbereich eines Unfallversicherers ja auch die Arbeitssicherheit bzw. "Vorschriftsmäßigkeit nach UVV" zu berücksichtigen!
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|