Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Eigenausbau Kofferraum/Rücksitzbank FR Fahrzeug | 29 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 833728 |
Datum | 15.09.2017 10:50 MSG-Nr: [ 833728 ] | 2298 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Thomas M.Sobald es fest ein-/angebaut wurde ist es keine Ladung mehr und bedarf der Eintragung.
Bestenfalls, wenn sich die Leermasse durch die Einbauten signifikant ändert. Natürlich auch, wenn du die Anzahl nutzbarer Sitzplätze, hier durch Ausbau eines Teiles der Sitzbank, änderst. Ebenso auch bei anderen signifikanten Änderungen (Fenster ausbauen und verblechen, Ausbau/Änderung von relevanten Fahrzeugteilen). Aber sicher nicht, wenn du ein paar Halterungen für irgendwas in den Kofferraum schraubst. Beispiel: Ich wüßte auch nicht, dass z.B. ein nachträglich eingebauter Feuerlöscher mitsamt Halterung eingetragen werden muss, eine ABE hat der auch nicht. Natürlich ist sowohl der Einbauer wie Hersteller in der Verantwortung.
Geschrieben von Thomas M.Leider gibt es unterschiedliche Bewertungen wann Einbau beginnt und wo die Ladung endet, sicher bist du wenn die Ladung ohne Werkzeug entfernt werden kann, also "Schrauben gegen Flügelmuttern" tauschen. Manche Sachverständige sind auch zufrieden wenn man mit bordeigenen Mitteln die Ladung entfernt kann, da man aber nie weiß wer das mal aus welchem Grund bewertet rate ich davon ab.
Das hat aber nicht viel Einfluß auf die Verantwortung. Bestenfalls kann man dann noch sagen, dass eben der jeweilige Fahrer mit in der Verantwortung ist, der Verlader aber ebenso. Ändert also im Zweifelsfall recht wenig.
Gruß,
Michael
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