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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Eigenausbau Kofferraum/Rücksitzbank FR Fahrzeug | 29 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 833737 | ||
Datum | 15.09.2017 14:34 MSG-Nr: [ 833737 ] | 1922 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael W. Äh, doch. Woraus entnimmst du das? Im §19 STVZO; (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, 2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder 3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Ich kenne sehr viele (Rallye Trophy Fernreise) die ihre Rückbank ausgebaut haben (ich auch) und noch nie war das ein Problem. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | ||||
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