Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Eigenausbau Kofferraum/Rücksitzbank FR Fahrzeug | 29 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 833738 |
Datum | 15.09.2017 15:16 MSG-Nr: [ 833738 ] | 1983 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Thomas M.Im §19 STVZO;
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Ach so. Gegenfrage: Und warum sollte es dann ein Problem sein, irgendwas einzubauen und fest zu verschrauben? Sobald aus welchem Grund auch immer die Daten in den Papieren nicht mehr stimmen, musst du sie berichtigen lassen. Das gilt für alles, was da eingetragen ist. Sitzplätze sind ebenso eingetragen wie z.B. die Abmessungen und Gewichte des Fahrzeuges. Da kann durchaus auch eine Spanne von...bis eingetragen sein.
Geschrieben von Thomas M.Ich kenne sehr viele (Rallye Trophy Fernreise) die ihre Rückbank ausgebaut haben (ich auch) und noch nie war das ein Problem.
Ich kenne auch viele, die mit unpassenden Papieren durch die Lande fahren und immer problemlos durch die HU kommen. Heißt aber nicht, dass das immer so sein muss und dass das korrekt ist.
Gruß,
Michael
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