Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Modifizierungen an Tunnellöschfahrzeugen | 38 Beiträge |
Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 833752 |
Datum | 16.09.2017 20:26 MSG-Nr: [ 833752 ] | 3667 x gelesen |
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Kreisfeuerwehrinspekteur
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Anscheinend sind da die ersten auf dem Gebrauchtmarkt:
http://feuerwehr-idar-oberstein.de/artikel/archiv/2017/art-170914-ffio-fw4einweihfeier/
Neues Fahrzeug und neue Halle für die Feuerwache 4
Bild 01 - Den Gästen der Einweihungsfeier, hier vor dem neuen Anbau, wurde demonstriert, wie das HLF auf Schienen aufgegleist wird Am vergangenen Freitag weihte Bürgermeister Friedrich Marx die neue Fahrzeughalle der Feuerwache 4 im Stadtteil Weierbach ein, zudem übergab Landrat Dr. Matthias Schneider der Freiwilligen Feuerwehr Idar-Oberstein ein Fahrzeug zur Schienenrettung. Als Überraschung und Höhepunkt der Veranstaltung wurde sowohl Landrat Schneider als auch dem Unternehmer Wolfgang Loch eine hochkarätige Auszeichnung zuteil.
weiter:
Doch der Reihe nach: Schon seit geraumer Zeit bestand für den Landkreis Birkenfeld die Vorgabe, im Rahmen des Katastrophenschutzes ein Fahrzeug vorzuhalten, das bei Unfällen auf dem Schienennetz eingesetzt werden kann. Das ist notwendig, damit die Feuerwehr im Notfall auch entlegene Teile des Bahnnetzes erreichen kann, erklärte Landrat Dr. Schneider. Sein KFI habe ihn immer wieder auf diese Versorgungslücke aufmerksam gemacht, aber ein solches Sonderfahrzeug kostet natürlich richtig viel Geld, da ist man schnell im siebenstelligen Eurobereich. Nach langem Suchen stieß Eberhard Fuhr dann auf den Hinweis, dass die Verbandsgemeinde Cochem ein solches gebrauchtes Fahrzeug ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug/Schiene HLF 24/16S zum Preis von 85.000 Euro verkauft. Doch bevor über die Anschaffung entschieden werden konnte, war zunächst zu klären, wo dieses Fahrzeug stationiert werden könnte. Denn der Kreis hat keine eigenen Möglichkeiten zur Unterbringung und zum Betrieb eines HLF.
Und den Abschnitt habe ich mir mehrmals durchgelesen.
Es besteht also die Vorgabe für den Landkreis.
Wie verhält es sich den für die anderen Landkreise?
Dies ist meine Meinung.
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