Geschrieben von Jörg E. J.Die Kosten für die Umquartierung und Unterbringung der Mieter wird, ebenso, wie die Sicherung und Bewachung des leerstehenden Gebäudes, dem Besitzer der Immobilie (Intown) in Rechnung gestellt.
LN-Online (dpa)
"Der Mieterverein Dortmund riet Betroffenen, die Miete einzubehalten und dies dem Eigentümer schriftlich mitzuteilen."
Die Summe aus Einsatzkosten, Mietausfall, Unterbringung und Mangelbehebung dürfte so manches Immobilienunternehmen sehr schnell in die Zahlungsunfähigkeit treiben. Mit Schadenersatz sieht es dann eher schlecht aus.
Ich frage mich ja schon, wie lange diese gefährlichen Zustände schon bestehen und ob diese rabiaten Maßnahmen mit immensen Kosten für den Eigentümer gerechtfertigt sind. Gab es vorher ein Ultimatum an den Vermieter, bis wann die Mängel behoben sein müssen?
Vermutlich hat ein Ereignis wie der Hochhausbrand in London die Aufsichtsbehörden auf den Plan gerufen, und nun werden mit drastischen Maßnahmen Versäumnisse der Vergangenheit aufgearbeitet (wobei der Haupanteil der Versäumnisse offensichtlich beim Vermieter liegt).
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