Ich kenne es so, dass auch in Objekten, die im Normalbetrieb keine Versammlungsstätten sind, die Versammlungsstättenverordnung maßgebend wird, wenn gewisse Kriterien erfüllt sind. Eines dieser Kriterien ist dabei regelmäßig die Besucheranzahl. Aber ob in deinem Fall eine kritische Schwelle überschritten wird, darf schon bezweifelt werden. Eine Ausnahme könnte höchstens beispielsweise die (große) Eröffnungsveranstaltung sein, bei der dann die VSV gilt.
Thomas
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