News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | MBO / NBauO oder Versammlungsstättenverordnung zutreffend | 6 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8T., Delmenhorst / Niedersachsen | 833933 | ||
Datum | 27.09.2017 14:30 MSG-Nr: [ 833933 ] | 1246 x gelesen | ||
Hallo nochmal, da diese Ausstellung in einem Foyer stattfinden soll, sind die Ausführungen des Kollegen Schramke natürlich auch völlig richtig. Das Foyer dient als Eingangs- und Ausgangsbereich des Gebäudes. Dann muss man die grundlegenden Anforderungen an Flucht- und Rettungswege beachten (Brandlasten, Wegebreiten, etc.). Erstreckt sich das Foyer eventuell in Form eines Atriums über mehrere Etagen, dann ist das auch mit zu bewerten. Ist das Foyer eventuell Teil eines notwendigen Treppenraumes, so dass es eigentlich als Treppenraum zu werten ist ? Wie viele Ausgänge gibt es? Gibt es eine Brandfrüherkennung mittels BMA / HAA ? Wie ist die Entrauchungssituation ? so kann man noch viele weitere Fragen stellen..... Ohne hier den genauen Grundriss zu kennen wird es schwierig bis unmöglich, eine belastbare (und somit für Dich hilfreiche) Antwort geben zu können.... Gruß Christian Alles Geschriebene stellt lediglich meine private Meinung dar.
Geändert von Christian T. [27.09.17 14:31] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|