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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Hilfsfrist in BaWü | 168 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 834045 | ||
Datum | 02.10.2017 13:06 MSG-Nr: [ 834045 ] | 9882 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben vom IM BaWü: Zudem erhöhen wir die Qualität der medizinischen Versorgung durch eine zügige Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes, das der Bund Anfang 2014 verabschiedet hat, erklärte Innenminister Reinhold Gall am Dienstag, 14. Juli 2015, in Stuttgart, Sind anderorts ähnliche Auswirkungen bekannt ?: -> BNN DRK sucht dringend Personal In diesen Wochen kann es eng werden " Seit das Notfallsanitätergesetz 2014 in Kraft getreten ist, sorgt es für Diskussionen im Rettungswesen: Statt einer zweijährigen Ausbildung zum Rettungsassistenten müssen Anwärter nun die dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter absolvieren. Rettungsdienste wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Arbeiter-Samariter-Bund oder die Malteser beschweren sich darüber, ihre Rettungswagen seitdem nicht zuverlässig besetzen zu können." und nur wieder RettSan ?!: " Wenn im Spätjahr die Grippewellen zuschlagen, kann es eng werden, sagt Biermann, der um die flächendeckende Versorgung im Verbandsgebiet fürchtet. Weil er die Kurse in den eigenen Räumen anbieten kann, könnte der Kreisverband kurzfristig 20 bis 25 Rettungssanitäter ausbilden. Die Ausbildung besteht aus einem vierwöchigen Theorieteil, zwei ebenso langen Praktika und einer schriftlichen sowie einer mündlichen Prüfung. Der Rettungssanitäter ist eine schöne Alternative für Personen, die keine Lehrstelle gefunden haben oder sich einfach neu orientieren möchten, sagt Biermann. Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein und über den Hauptschulabschluss oder eine Berufsausbildung verfügen. Und ein Führerschein wäre schön, ergänzt Biermann. Die Bezahlung liegt bei rund 2 000 Euro brutto. Bewerber können sich telefonisch beim DRK melden. " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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