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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEhrenamtlicher Feuerwehrmann verklagt die Gemeinde6 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP834047
Datum02.10.2017 14:42      MSG-Nr: [ 834047 ]5599 x gelesen

Mir ist nach dem Lesen des Artikels noch nicht so ganz klar, um welchen Fall es da überhaupt geht, und wofür man die geänderte Satzung braucht. Denn es macht einfach einen Unterschied, ob es um den Verdienstausfall eines Selbständigen geht oder um die Lohnfortzahlung mit Ersatzanspruch an dessen Angestellte. Letzteres benötigt keine weitere Satzungsregelung, da ist die vollständige Erstattung per Gesetz geregelt. Und da ist es dann auch egal, ob FSHG oder BHKG. Nur das BHKG ermöglicht es den Kommunen inzwischen, den Arbeitgebern zusätzlich zum Lohnersatz noch eine Zulage zu gewähren, es verpflichtet sie jedoch nicht dazu. Will die Kommune das, braucht sie eine Satzungsregelung. Hat sie keine, hat ein Arbeitgeber auch keinen Anspruch auf irgendeine Zulage. Nur auf den reinen fortgezahlten Lohn.

Wozu es auch einer Satzungsregelung bedarf ist die Frage des Verdienstausfalls für Selbständige. Da muss man was regeln, weil die Stundenlöhne und die Arbeitszeiten von Selbständigen nicht so ohne weiteres greifbar sind. Dafür hat die Gemeinde eine Satzung aus 2001. Deren Grundlage ist zwar noch das FSHG, aber ich sehe gerade nicht, wo es da allein aus dem Wechsel zum BHKG heraus Änderungen geben sollte. Ob man nach 16 Jahren mal die Sätze anpasst, darüber lässt sich diskutieren. Es wird immer Selbständige geben, denen die Pauschalsätze nicht ausreichen. Andererseits können die Kommunen aber auch schlecht einfach alle geltend gemachten Beträge von Selbständigen einfach so ersetzen. Da sind leider schon Fälle bekannt geworden, wo salopp gesagt die Arbeitszeit von Selbständigen komischerweise immer mit Einsätzen zusammenfiel, oder wo die Relation der Verdienstausfallzahlungen zum richtigen Verdienst sagen wir mal etwas sehr seltsam war.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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