hallo,
Geschrieben von Sebastian K.Mir ist nach dem Lesen des Artikels noch nicht so ganz klar, um welchen Fall es da überhaupt geht, und wofür man die geänderte Satzung braucht. Denn es macht einfach einen Unterschied, ob es um den Verdienstausfall eines Selbständigen geht oder um die Lohnfortzahlung mit Ersatzanspruch an dessen Angestellte.
beides:
... Seit Firmengründung hat er für Einsätze, Schulungen und Fortbildungen für sich und seine Angestellten Verdienstausfall bei der Gemeinde beantragt. ...
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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