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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEhrenamtlicher Feuerwehrmann verklagt die Gemeinde6 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 834057
Datum02.10.2017 19:53      MSG-Nr: [ 834057 ]4246 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Sebastian K........oder um die Lohnfortzahlung mit Ersatzanspruch an dessen Angestellte. Letzteres benötigt keine weitere Satzungsregelung, da ist die vollständige Erstattung per Gesetz geregelt.

Stimmt so pauschal nicht.

Normale steuerfreie Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge werden nicht als steuerfreie Zulagen erstattet sondern voll versteuert.
Die Steuerfreiheit entfällt also, da diese nicht "erarbeitet" wurde.
Damit verliert man, wenn man z.B. eine Feiertagsnachtschicht auf einen Feiertag statt zu arbeiten an einem Einsatz teilnimmt schon eine bemerktbare Summe.

Um hier nicht benachteiligt zu werden muss man dann im Detail den genauen Verlust nachweisen. Was eine heiden Schreibarbeit ist. Auch wird dieser Verlust nicht voll erstattet, da das ganze nach oben gedeckelt ist.

Du kannst Dir also den Unterschied zwischen 150% steuerfreier Zulaga und 150% voll versteuerter Zulage vorstellen.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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