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Thema | Sondersignalanlagen der US-Army auf deutschen Straßen | 40 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8W., Immenstedt / S-H | 834155 | ||
Datum | 07.10.2017 12:13 MSG-Nr: [ 834155 ] | 6465 x gelesen | ||
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Moin, also die Zulässigkeit der Nutzung würde ich mal aus §35 Abs 5 der StVO herholen. Den Verbau und die Abnahme der US Anlagen würde ich jetzt mal in der StVZO erwarten, da die Fahrzeuge ja teilweise deutsche Kennzeichen tragen. Bei US Kennzeichen vermute ich mal, dass die StVZO da nicht greift sondern das US Gegenstück dazu. Gruß Daniel EDIT: Eventuell gibt es da aber auch Sonderverträge zu oder man duldet einfach die Nutzung. Ich wüsste spontan auch nicht, wie das bei unseren Militärfahrzeugen im Ausland verläuft. Wir haben ja auch genug Feuerwehrfahrzeuge mit Y-Kennzeichen in der Welt verteilt und die laufen meines Wissens auch alle mit deutschen Hörnern. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Daniel W. [07.10.17 12:20] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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