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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | NRW: Gemeinschaftsprojekt `Feuerwehrensache ´ | 18 Beiträge | ||
| Autor | Jost8 L.8, Ennigerloh / NRW | 834202 | ||
| Datum | 08.10.2017 21:39 MSG-Nr: [ 834202 ] | 1843 x gelesen | ||
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Verschiedene Themenbereiche, die jenseits von "Technik und Taktik" bearbeitet wurden, haben u. a. Eingang in das neue BHKG NRW und die neue VO FF NRW gefunden. Beispiele: - Die Altersgrenze für den aktiven Dienst entspricht jetzt dem im SGB II festgeschriebenen Alter - Neben Einsatz- und Ehrenabteilung kann auch eine Unterstützungsabteilung eingerichtet werden, dort können z. B. Mitglieder nach Erreichen der Altersgrenze noch tätig werden oder vom Einsatzdienst beurlaubte Fachkräfte (z. B. Atemschutzgerätewart der aus privaten gründen zeitweise nicht im Einsatzdienst aktiv ist aber weiter als Gerätewart arbeitet). - Jugendliche ab 16 Jahren dürfen außerhalb des Gefahrenbereichs an Einsätzen teilnehmen - Lohnersatz: Die Gemeinden können den privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern durch Satzung eine Zulage gewähren. Gruß Jost Lemke | ||||
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