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Thema | Sondersignalanlagen der US-Army auf deutschen Straßen | 40 Beiträge | ||
Autor | Phil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland | 834205 | ||
Datum | 08.10.2017 22:55 MSG-Nr: [ 834205 ] | 4934 x gelesen | ||
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Hallo, ja sie dürfen das. Ein Blick in die STVO § 35 Sonderrechte hier Absatz (5) hilft weiter Geschrieben von ---§35 STVO (5)--- (5) Die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes sind im Falle dringender militärischer Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen. Die Frage der Kennzeichen findet hier die Erklärung im Abschnitt Ausgabe Deutscher Kennzeichen. Sofern sind es Amerikanische Fahrzeuge mit einem Amerikanischen Kennzeichen, das wie deutsche Kennzeichen aussieht. Daher gilt auch die amerikanische Zulassungsordnung. Gruß Philip | ||||
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