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Thema | Sondersignalanlagen der US-Army auf deutschen Straßen | 40 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 834211 | ||
Datum | 09.10.2017 09:50 MSG-Nr: [ 834211 ] | 4577 x gelesen | ||
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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Meinungsfindung! In diesem Fall ist die Rechtsstellung ausländischer Streitkräfte im "Gesetz über die Rechtsstellung ausländischer Streitkräfte bei vorübergehenden Aufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland" (SkAufG) festgeschrieben. Daraus ergibt sich auch, dass u.a. Abweichungen von StVO und StVZO in die Zuständigkeit der jeweiligen Landesbehörden fallen. Dann wird es allerdings kompliziert, weil jedes Bundesland diese Sächelchen anders regelt und benennt. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | ||||
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