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Thema | Sondersignalanlagen der US-Army auf deutschen Straßen | 40 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 834219 | ||
Datum | 09.10.2017 14:19 MSG-Nr: [ 834219 ] | 4487 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. Woher soll der durchschnittliche Autofahrer wissen das er wegen so einem komischen Geheule freie Bahn schaffen muss? IMNSHO muss er das auch nicht. Die ausländischen Kräfte haben zwar aufgrund des Stationierungsgesetzes das Recht, ihre Fahrzeuge abweichend von der StVZO mit Warnanlagen nach den Regeln des Heimatlandes auszurüsten und diese dann auch abweichend von der StVO zu nutzen. Eine Verpflichtung für die übrigen Verkehrsteilnehmer, darauf dann auch so wie in §38(1) StVO für das Einsatzhorn vorgeschrieben zu reagieren kann ich aber daraus nicht ableiten. Natürlich ist es trotzdem sinnvoll das zu tun, weil die ausländischen Kollegen vermutlich nicht aus Jux und Dollerei mit (ihrem) Sondersignal fahren, sondern einen Auftrag zu erfüllen haben der den in §38(1) aufgezählten Fällen entspricht... | ||||
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