In dem Fall würde ich überlegen, ein weiteres Schreiben aufzusetzen. In dem irgendwo in Fettdruck Begriffe wie "§ 12 Abs. 2 LBKG" auftauchen. Ich halte Pflichtfeuerwehren zwar weiterhin für einen zahnlosen Tiger, aber als kleiner Anstupser damit der Laden wieder läuft ist dieses Konstrukt doch noch leidlich geeignet. Der hier betroffene Ort hat nämlich immerhin 1250 Einwohner, und ein (sehr gut ausgestattetes) TSF-W Baujahr 2016. Vielleicht muss man auch überlegen, warum diese Mannschaftsstärke erreicht wurde, aber das ist grundsätzlich mal keiner der Standorte, wo ich mit einem Schulterzucken sagen würde "Tja, is halt so." Die Rahmenbedingungen erlauben eine funktionierende FF.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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