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Thema | Sondersignalanlagen der US-Army auf deutschen Straßen | 40 Beiträge |
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 834334 |
Datum | 12.10.2017 20:16 MSG-Nr: [ 834334 ] | 3741 x gelesen |
Infos: | 09.10.17 Gesetz über die Rechtsstellung ausländischer Streitkräfte bei vorübergehenden Aufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland - SkAufG
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Strassenverkehrzulassungsordnung
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Steinigt mich jetzt meinetwegen - aber ich war so vorwitzig in Wikipedia zu schauen. Stellt Euch vor was ich da entdecket / gelesen habe unter Tonfolgehorn/Sondersignalanalge:
*** Zitat Anfang ***
§ 55 Abs. 3 S. 1 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung):
(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein.
In Deutschland wird die Ausführung des Folgetonhorns durch DIN 14610 geregelt. Die Tonhöhe von verschiedenen Hörnern darf sich unterscheiden, muss aber zwischen 360 Hz (ca. fis) und 630 Hz (ca. dis) liegen. Das Tonintervall muss eine reine Quarte sein (beispielsweise: a und d). Sofern vorhanden, sieht die Norm außerdem zwei verschiedene Signale für Nutzung auf dem Land (oft im Frequenzbereich 362483 Hz) und in der Stadt (oft im Frequenzbereich 410547 Hz) vor, entsprechend heißt die Einstellung Landhorn oder Stadthorn.[1]
Sonderrechte, wie das Überschreiten der Geschwindigkeit oder Fahren außerhalb vorgegebener Fahrspuren oder Fahrtrichtungen, können auch ohne Benutzung von Blaulicht und Folgetonhorn in Anspruch genommen werden, wegen der möglichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, dann jedoch besonders restriktiv.[2]
In Erfurt und Weimar wurde vorübergehend das Wail-Signal erprobt, jedoch ohne dass dafür eine Genehmigung vorlag. Da es sich um kein offizielles DIN-Sondersignal handelt, ist der Gebrauch in Deutschland untersagt.[3] Aufgrund einer Rechtsverordnung ist in mehreren deutschen Bundesländern das Yelp-Signal im Einsatz. Sein Zweck ist jedoch nicht, das Wegerecht zu fordern, sondern ein vorausfahrendes Fahrzeug zum Anhalten aufzufordern.
*** Zitat Ende ***
Soso...demnach gab es Tonfolgehörner die ohne Genehmigung eingesetzt wurden. Aha, und jetzt frage ich mal in die Runde der Diskutanten wer denn in der Bevölkerung die oben geschilderte Bedeutung des Yelp-Signals kennt. A) wer kennt den Namen Yelp? b) wer hält dann an?
Ehrlich? woher hätte ich wissen sollen das ich bei Yelp anhalten soll? Habe ich in der Fahrschule nicht gelernt - kam auch nie in den Nachrichten das so ein Signal jetzt neu mit diesen Verpflichtungen eingeführt wurde....
Und noch "eins draufgesetzt": den Artikel habe ich auch noch gefunden : https://www.rettungsdienst.de/magazin/sondersignal-heulen-verboten-21554
..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...
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Geändert von Volker L. [12.10.17 20:22] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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