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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Koffer-Notfallpumpe | 27 Beiträge | ||
Autor | Malt8e G8., Leverkusen / NRW | 834603 | ||
Datum | 28.10.2017 12:02 MSG-Nr: [ 834603 ] | 4686 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Christian S. Was wird denn da wie von wem geprüft? Es wird geprüft, ob das Gerät immer noch "zündquellenfrei" ist. Die Frist beträgt höchstens 3 Jahre (vgl. BetrSichV Anhang 2, Abschnitt 3, 5.2). Die Prüfpunkte ergeben sich dabei aus der Dokumentation des Herstellers (ja, ich weiß, im hier diskutierten Fall liegt keine ausreichende Dokumentation vor). Durchgeführt werden kann die Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person für Ex-Schutz (BetrSichV Anhang 2, Abschnitt 3, 3.1). Alternativ kann das auch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) tun (z. B. TÜV, Dekra...). Grüße Malte | ||||
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