Rubrik | Einsatz |
zurück
|
Thema | Doppelplus-Ungut: rote Ampel + Warnblinkanlage -> Unfall mit Privatauto | 27 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 834661 |
Datum | 31.10.2017 11:30 MSG-Nr: [ 834661 ] | 2667 x gelesen |
Infos: | 30.10.17 Feuerwehrmann verunfallt mit Privatauto an roter Ampel
|
Technisches Hilfswerk
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Dr. Thomas R."Wieso sollte die Gemeinde hier auch nur einen Euro zahlen?"
Weil sie dazu verpflichtet ist.
Ist sie das auch, wenn es eine Dienstanweisung gab nach Art des THW, keine Sonderrechte mit Privat-PKW zu verwenden?
Ich vermute, dass die Gemeinde, sollte sie eine solche Anweisung nicht haben und den Schaden am PKW des FA zahlen müssen (den Schaden am Fahrzeug des geschädigten Unfallbeteiligten dürfte die PKW-Haftpflichtversicherung des Verursachers tragen), eine solche Anweisung in nächster Zeit erlassen wird.
Geschrieben von Dr. Thomas R.Fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar, fahrlässige Körperverletzung schon, und hier kommt es dann im Einzelfall darauf an, ob das Befahren der Kreuzung mit Sonderrechten sorgfaltswidrig war oder nicht.
Da es zu einem Zusammenstoß kam, ist die Verletzung der Sorgfaltspflicht naheliegend. Eine (Mit-)Schuld des Unfallgegners ist jedoch nicht grundsätzlich auszuschließen,
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|