Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Prüfung von Gerätesätzen Absturzsicherung | 11 Beiträge |
Autor | Feli8x H8., Freital / Sachsen | 834808 |
Datum | 06.11.2017 09:30 MSG-Nr: [ 834808 ] | 2706 x gelesen |
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Hallo Frau Müller,
Bei Neubeschaffungen eines Gerätesatzes Absturzsicherung ist eine Eingangsprüfung nicht erforderlich. Beim Kauf eines Gerätesatzes ist die Erstprüfung für 12 Monate schon erfolgt.
Für die Prüfung welche nach DGUV 305-002 alle 12 Monate und nach Einsätzen bei Beanspruchung erfolgen muss, ist eine Sachkundigen Prüfung erforderlich.
Diese kann kein Gerätewart durchführen sondern nur speziell darauf ausgebildete Sachkundige für PSAgA.
Ich bin selbst Sachkundiger für PSAgA nach DGUV 312-906 (ehemals BGG 906) mit eigener Firma und prüfe speziell für Feuerwehren in Deutschland diese Gerätesätze, sowie bei der Neubeschaffung als Ansprechpartner tätig.
Es gibt von jedem Hersteller unterschiedliche auf sein Produkt erforderliche Prüflisten.
Einige Hersteller geben auf Ihre Geräte unterschiedliche sogenannte Ablegereifen (Aussonderungsdatum).
Gern können Sie mich zu diesem Thema Telefonisch kontaktieren unter:
01522 2 66 34 30 .
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
kameradschaftlichen Grüßen
Felix Hiekel
kein
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