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Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaPrüfung von Gerätesätzen Absturzsicherung11 Beiträge
AutorFeli8x H8., Freital / Sachsen834808
Datum06.11.2017 09:30      MSG-Nr: [ 834808 ]2706 x gelesen

Hallo Frau Müller,

Bei Neubeschaffungen eines Gerätesatzes Absturzsicherung ist eine Eingangsprüfung nicht erforderlich. Beim Kauf eines Gerätesatzes ist die Erstprüfung für 12 Monate schon erfolgt.

Für die Prüfung welche nach DGUV 305-002 alle 12 Monate und nach Einsätzen bei Beanspruchung erfolgen muss, ist eine Sachkundigen Prüfung erforderlich.
Diese kann kein Gerätewart durchführen sondern nur speziell darauf ausgebildete Sachkundige für PSAgA.

Ich bin selbst Sachkundiger für PSAgA nach DGUV 312-906 (ehemals BGG 906) mit eigener Firma und prüfe speziell für Feuerwehren in Deutschland diese Gerätesätze, sowie bei der Neubeschaffung als Ansprechpartner tätig.

Es gibt von jedem Hersteller unterschiedliche auf sein Produkt erforderliche Prüflisten.
Einige Hersteller geben auf Ihre Geräte unterschiedliche sogenannte Ablegereifen (Aussonderungsdatum).


Gern können Sie mich zu diesem Thema Telefonisch kontaktieren unter:
01522 2 66 34 30 .

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
kameradschaftlichen Grüßen

Felix Hiekel


kein

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 06.11.2017 07:47 Sabr7ina7 M.7, Leer
 06.11.2017 09:25 Sasc7ha 7H., Zusmarshause
 06.11.2017 09:30 Feli7x H7., Freital
 06.11.2017 09:52 Sabr7ina7 M.7, Leer
 06.11.2017 10:20 Feli7x H7., Freital
 06.11.2017 13:06 Sabr7ina7 M.7, Leer
 06.11.2017 11:45 Thom7as 7B., Großalmerode
 06.11.2017 14:08 Bern7d N7., Friedrichshafen
 06.11.2017 14:13 Sabr7ina7 M.7, Leer
 06.11.2017 14:52 Bern7d N7., Friedrichshafen
 06.11.2017 16:17 Bern7d N7., Friedrichshafen

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