Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Prüfung von Gerätesätzen Absturzsicherung | 11 Beiträge |
Autor | Bern8d N8., Friedrichshafen / Baden-Württemberg | 834826 |
Datum | 06.11.2017 14:08 MSG-Nr: [ 834826 ] | 2270 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Hallo Sabrina,
Deine Fragen würden inhaltlich einen Besuch für eine ordentliche Beratung erforderlich machen. Da es von Süd- zur Nordküste jedoch nicht passend ist, erlaube mir nur ein paar relevante Hinweise.
Thema Absturzsicherung in Feuerwehren:
a. Siehe DGUV Regel 112-198: Dort sind verbindlich Normen... verankert, welche Du bei der Wahl der Systembestandteile beachten solltest. Weiter findest Du dort auch die notwendigen Unterscheidungen zwischen Sach- und Fachkundig. Wer als Sachkundiger gilt ist je nach Bundesland geregelt. Problem der Sachkundigenprüfung liegt tiefer. Immer weniger Feuerwehren sehen sich aktuell in der Lage, dem inflationärem Aufkommen an Prüf- und Dokumentationspflichten kapazitätsmäßig zufolgen. Deshalb wird Vieles im zunehmenden Maße an externe Dienstleister vergeben. Für Leer fallen wir dabei aufgrund der Dienststanz als qualifizierter, kompetenter Dienstleister mit eigener Online Software leider aus. Für BW und BY hätten wir noch diskutieren können.;-)
b. Für Feuerwehren gibt es einen DIN Gerätesatz (DIN 14800-17), welcher auf dem Stand der Zeit verbindlich festlegt, in welcher Ausführung, was und wieviel im Sack sein muss. Siehe hierzu im Besonderen das Dynamikseil EN 892!!! Hier schreibt die DIN eindeutig eine Anzahl von >= 10 Normstürzen vor. Was anhand des aktuellen Stands der Technik sehr gerechtfertigt ist. --> Vergleiche dazu bitte den Inhalt des von Dir genannten Gerätesatzes....
Hoffe, habe Dir ein wenig helfen können. Ggfs. stehe ich telefonisch für Details zur Verfügung....
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