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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | schon heftig: Feuerwehr spritzt auf Gaffer :-() | 172 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8G., Dieburg / Hessen | 834957 | ||
Datum | 10.11.2017 09:54 MSG-Nr: [ 834957 ] | 23580 x gelesen | ||
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Ob die Aufnahmen übertragen wurde, ist egal. Schon das Anfertigen der Bildaufnahmen ist strafbar. Mein Hinweis ist eine Antwort auf die Aussage, das Filmen sei nicht strafbar. In diesen Situationen ist es das doch. Geschrieben von ---Ulrich Wolf--- wurden denn diese höchstpersönlichen Lebensbereiche aufgenommen? Es wurde u.a. während der Leichenbergung gefilmt. Da ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass diese Strafvorschrift verletzt wurde.
Geändert von Stefan G. [10.11.17 09:56] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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