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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | schon heftig: Feuerwehr spritzt auf Gaffer :-() | 172 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 834960 | ||
Datum | 10.11.2017 11:04 MSG-Nr: [ 834960 ] | 23577 x gelesen | ||
Infos: | ![]() | |||
Geschrieben von Stefan G. § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen Ohne jetzt Jurist zu sein, oder es nachzulesen kann ich mir vorstellen, das diese Tat des Vorsatzes bedarf. Sonst wäre jeder, der eine Dashcam im Auto hat, genau so dran. Hier kommt es auch auf die Vollendung der Tat an. Wird die Aufnahme behalten/ veröffentlicht? Dann, ist man zurecht dran. Abgesehen davon ist das in der Regel ein Antragsdelikt. Sonst gäbe es ja gar keine Pornos mehr ;-) | ||||
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