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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | schon heftig: Feuerwehr spritzt auf Gaffer :-() | 172 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8G., Dieburg / Hessen | 834989 | ||
Datum | 10.11.2017 17:07 MSG-Nr: [ 834989 ] | 23038 x gelesen | ||
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Geschrieben von ---Harald Schramke--- Wenn der Beifahrer sagt, ich wollte kaputte Autos filmen, ist da nix gegen zu sagen. Wenn er das während einer Leichenbergung oder einer Verletztenversorgung macht, ist das schlicht strafbar. Die Ausrede, ich wollte nur die zerstörten Fahrzeuge filmen, dürfte dann i.d.R. als Schutzbehauptung gewertet werden. Geschrieben von ---Harald Schramke--- Wenn ein Fahrzeugführer erklärt, das er wegen der unklaren Verkehrslage Schrittempo fährt oder gar anhält ist das sogar Vorbildlich. Wenn er dabei auf die Unfallstelle starrt - was die Gaffer dann ja auch machen - gilt das selbe: Schutzbehauptung... Das als "vorbildlich" zu bezeichnen, ist schon ein starkes Stück... :-( Man kann schon recht deutlich unterscheiden, ob jemand gafft oder nur vorsichtig ist... | ||||
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