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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | schon heftig: Feuerwehr spritzt auf Gaffer :-() ![]() | 172 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 835050 | ||
Datum | 12.11.2017 11:09 MSG-Nr: [ 835050 ] | 22660 x gelesen | ||
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Geschrieben von Volker C. Wenn es zu einem Prozess kommen sollteImmerhin schreibt noch einer "kommen sollte". Was ist denn bislang so rein von der Rechtsverfolgung her passiert? Ein "normaler" Rechtsanwalt hat einer doch eher regionalen Zeitung gesagt, wahrscheinlich weil die ihn danach gefragt hatte, dass die Staatsanwaltschaft hier wahrscheinlich ein Ermittlungsverfahren einleiten werde, weil sie es, Stichwort Offizialdelikt, nunmal tun müsse (was sie aber auch nicht immer als ausreichenden Anlass nimmt). Der Anwalt äußert dabei witzigerweise schon selber die Ansicht, dass der Eingriff in den Straßenverkehr, der gefährlich sein muss, hier ungefährlich gewesen sei. Aber das muss halt in einem Rechtsstaat erst noch offiziell festgestellt werden, selbst wenn alle Beteiligten von vornherein der gleichen Ansicht wären. Ein Ermittlungsverfahren ist zwar juristisch schon ein Teil des Strafprozessverfahrens, aber es ist sicher noch nicht das, was der gemeine Bürger (und Medien) unter Prozess versteht. Ermittlungsverfahren kann überspitzt auch bedeuten, der Staatsanwalt legt vor der Kaffeepause noch schnell ne Akte an und nach der Kaffepause wird sie wegen Pillepalle wieder geschlossen. Und sollte die Staatsanwaltschaft dieses Pillepalle (manche nennen es auch §153 StPO) auch nach mehreren Kaffepausen nicht erkennen, gibt es auch im späteren Gerichtsverfahren noch Möglichkeiten, das ganze wieder einzustampfen, ohne dass die Öffentlichkeit einen "richtigen Prozess" wahrnimmt und ohne dass der Feuerwehrangehörige hier irgendeine Barbara-Salesch-artige Verhandlung über sich ergehen lassen müsste, nur mit Schreibkram. Von daher können die Straftatschreier in all den Kommentaren die das Netz bietet die Sektkorken noch zulassen, bestätigt wurde ihre Prophezeiung immer noch nicht. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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