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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Anforderungen Truppführerausbildung in Baden Württemberg | 40 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 835237 | ||
Datum | 20.11.2017 10:51 MSG-Nr: [ 835237 ] | 3597 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von Bernhard D. Hier wird auch die Heißausbildung als " Soll " und somit als ein " Muß " (?) aufgeführt. Im Bereich des ebenfalls wichtigen Themas " Heißausbildung " wird im Entwurf zur neuen VwV-Ausbildung weiterhin von soll bzw. sollen gesprochen: " Im Rahmen der Truppmannausbildung sollen der Lehrgang "Atemschutzgeräteträger" und eine Ausbildung in Übungseinrichtungen zur Brandbekämpfung (Heißausbildung) zusätzlich absolviert werden " Da müßen die FW im Ländle weitgehend noch kommerzielle Anbieter in Anspruch nehmen und somit die Gemeinde diese Heißausbildung bezahlen. Auch das Bildungsprogramm der "DJF" und die Leistungsspange der "DJF" finden im VwV-Ausbildung-Entwurf bezüglich der TM-2 Ausbildung Erwähnung: " Die Ausbildung in der jugendfeuerwehr kann mit bis zu einem Jahr angerechnet werden, wenn die Ausbildung gemäß dem Bildungsprogramm der Deutschen Jugendfeuerwehren durchgeführt wurde und die Leistungspange der deutschen Jugendfeuerwehr erworben wurde. " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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