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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaZuständigkeit Gefahrenabwehr: Bahn ./ Kommune - war: Zugunglück ...10 Beiträge
AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen835615
Datum06.12.2017 23:39      MSG-Nr: [ 835615 ]1535 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Thorsten H.Erstens: woraus ergibt sich die Zuständigkeit/ Verantwortung der Kommune in diesem Bereich?

Brandschutzgesetz der Länder? Sinngemäß Vorhaltepflicht einer angemessen leistungsfähigen Feuerwehr für die ortsüblichen Gefahren?

Geschrieben von Thorsten H.Zweitens: Warum hat die Bahn seit 20 Jahren keine Zuständigkeit mehr?
Weil's die damalige Sonderstellung (siehe auch Bahnfeuerwehren) des Staatsbetriebs Bundesbahn so nicht mehr gibt.
Zuständigkeit bei Kommune wie für andere Verkehrswege auch, (insbesondere auch für technisches Material, wo davon ausgegangen wird, dass erforderliches Rettungsgerät ohnehin für sonstige THL-Lagen in der Fläche vorhanden ist). Bahn unterstützt in Hinblick auf ihre betriebsspezifischen Gefahren mit den Waggon-Datenblättern und Schulungsangeboten sowie Notfallmanager zur Koordination. Letzterer übernimmt aber gerade nicht eine Verantwortung der Bahn für die Durchführung von Hilfeleistungen im Bereich ihrer Anlagen.

Das Ganze gibt's auch noch rechtlich untermauert mit irgendwelchen Erlassen? Verordnungen? Verträgen? aus den 90ern. Hab ich vor Jahren mal recherchiert gehabt, es aber nicht mehr zur Hand.


Gruß,
Thorben

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 06.12.2017 09:21 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen Zugunglück in Meerbusch , Kreis Neuss
 06.12.2017 17:05 Thor7ben7 G.7, Leese OS
 06.12.2017 23:10 Thor7ste7n B7., Bammental
 06.12.2017 23:39 Thor7ben7 G.7, Leese OS
 07.12.2017 08:47 Dani7el 7G., Überherrn
 07.12.2017 14:45 Thor7ste7n B7., Bammental
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 07.12.2017 15:10 Hara7ld 7S., Köln
 07.12.2017 15:35 Thom7as 7E., Nettetal
 07.12.2017 16:17 Sasc7ha 7E., Baiersbronn

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