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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zuständigkeit Gefahrenabwehr: Bahn ./ Kommune - war: Zugunglück ... | 10 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 835615 | ||
Datum | 06.12.2017 23:39 MSG-Nr: [ 835615 ] | 1535 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Thorsten H. Erstens: woraus ergibt sich die Zuständigkeit/ Verantwortung der Kommune in diesem Bereich? Brandschutzgesetz der Länder? Sinngemäß Vorhaltepflicht einer angemessen leistungsfähigen Feuerwehr für die ortsüblichen Gefahren? Geschrieben von Thorsten H. Zweitens: Warum hat die Bahn seit 20 Jahren keine Zuständigkeit mehr? Weil's die damalige Sonderstellung (siehe auch Bahnfeuerwehren) des Staatsbetriebs Bundesbahn so nicht mehr gibt. Zuständigkeit bei Kommune wie für andere Verkehrswege auch, (insbesondere auch für technisches Material, wo davon ausgegangen wird, dass erforderliches Rettungsgerät ohnehin für sonstige THL-Lagen in der Fläche vorhanden ist). Bahn unterstützt in Hinblick auf ihre betriebsspezifischen Gefahren mit den Waggon-Datenblättern und Schulungsangeboten sowie Notfallmanager zur Koordination. Letzterer übernimmt aber gerade nicht eine Verantwortung der Bahn für die Durchführung von Hilfeleistungen im Bereich ihrer Anlagen. Das Ganze gibt's auch noch rechtlich untermauert mit irgendwelchen Erlassen? Verordnungen? Verträgen? aus den 90ern. Hab ich vor Jahren mal recherchiert gehabt, es aber nicht mehr zur Hand. Gruß, Thorben | ||||
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