Rubrik | Einsatz |
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Thema | Zugunglück in Meerbusch , Kreis Neuss | 34 Beiträge |
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 835626 |
Datum | 07.12.2017 12:51 MSG-Nr: [ 835626 ] | 2942 x gelesen |
Infos: | 14.12.17 Oberleitungsgefahr bei Zugunfällen - Wenn der Notarzt warten muss 08.12.17 Aktuelles von der DB zum Hilfeleistungseinsatz. Bahnerden Seite 31/32 06.12.17 Einsatzbericht FW Meerbusch 06.12.17 Darum mussten die Passagiere zunächst im Zug warten 06.12.17 FW-Forum: Bahnerden - durch wen? 06.12.17 FW-Forum: Bahnerdung / Gleissperrung und Menschenrettung
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gesunder Menschenverstand
Geschrieben von Ulrich V.Soweit mir bekannt, wird den FF's durch die jeweiligen Fw-Unfallkassen das
Bahnerden in der Regel untersagt.
Das wird wohl auch seine Gründe haben.
Bei den BFs muss das durch die Dienstellenleitung geklärt sein.( Gefährdungsbeurteilung und ausreichende Ausbildungsmöglichkeiten und regelmäßige Unterweisungen sind hier ,in Abstimmung mit dem Infrastrukturbetreiber , sicher zu stellen)
Die personelle Unterstützung des Notfallmanagers bleibt davon wohl ausgenommen.
Gruß
U. Vogel
Vielleicht gilt das für deine Unfallkasse, bei meiner ist mir davon nichts bekannt, aber schon der GMV sagt: finger weg lassen.
Keine Ausbildung und kein Material, dann auch keine Tätigkeit. Selbst ich, der ich eine elektrotechnische Ausbildung habe und bei einem früheren Arbeitgeber Hochspannung schalten durfte, würde da meine Finger davon lassen.
Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion
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