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Thema | Verbot der Hygienewand in Fw-Fahrzeugen? - war: Einsatzstellenhygiene | 102 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8I., Velbert / Nordrhein-Westfalen | 835761 | ||
Datum | 12.12.2017 07:40 MSG-Nr: [ 835761 ] | 8103 x gelesen | ||
Es könnte noch schlimmer kommen: Die Nutzung des Hygieneboards ohne ein Auffangen des Waschwassers könnte in Zeiten der "gemeinen Umweltaktivisten" schnell zu einem Bußgeldbescheid führen. Wenn nämlich das Waschwasser, womöglich noch mit Desinfektionsmittel versetzt, in einen Straßeneinlauf läuft und dieser am sog. Trennsystem angeschlossen ist, d.h. Schmutzwasser und Regen-/Oberflächenwasser werden in getrennten Kanälen abgeleitet. Dort endet der Regenwasserkanal zumeist direkt in einem Gewässer, so dass dann der Tatbestand der Gewässerverunreinigung vorliegt. In NRW je nach Auslegung der Einleitung mit unterschiedlichen Bußgeldern behaftet : - Einleitung häuslichen Abwassers ohne Vorklärung : 250 - 2600 selbst die Unerlaubte Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer wird mit 50 - 250 geahndet. | ||||
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