Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | zweiter Rettungsweg nur als Hindernislauf | 71 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen | 835783 |
Datum | 12.12.2017 14:12 MSG-Nr: [ 835783 ] | 5909 x gelesen |
Infos: | 19.12.17 Ein Überfahren wäre durch die Beschaffung des Bodens wahrscheinlich sowieso unmöglich, somit ist ein Rettungsweg mit Sicherheit nicht zulässig! 16.12.17 § 44 Pflichten der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer insb. Absatz 3 + 4 12.12.17 Sicherheit sorgt für Ärger Dauerstreit um einen Rettungsweg in Sankt Augustin 12.12.17 Unser Garten - der Teil der für eine "Feuerwehrzufahrt" weichen soll 12.12.17 Gerald Zorn 12.12.17 Rettungsweg Feuerwehrzufahrt soll durch privaten Garten in Sankt Augustin führen
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In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Hallo!
Ich muss aber auch sagen, dass Sie in einigen Ihrer "Beiträge" doch sehr polemisch und undifferenziert mit dem Thema umgehen.
Bestes Beispiel: http://behoerdenschlamperei.de/anleiterprobe-der-feuerwehr/
Da sprechen Sie davon, dass "Die Feuerwehr hätte es wohl auch nicht gedurft, denn damit hätte sie gegen die ihre eigene Dienstvorschrift 10 verstoßen, da der Anstellwinkel von 65° bis 75° deutlich überschritten ist, um die Leiter in dieser Höhe anwenden zu können!"
Es gilt aber auch die Regelung, dass im Falle der Menschenrettung, von den Dienstvorschriften und der Unfallverhütungsvorschrift abgewichen werden darf. Es wäre vermutlich einem Bewohner, mit einer brennenden Wohnung um Rücken, auch egal, wie steil eine Leiter steht!
Ansonsten hilft immer nur der Weg über das Verwaltungsgericht oder die nächsten Instanzen.
IMHO finde ich das ganze schon sehr übertrieben!
Gruß Oliver Schuster
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