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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | zweiter Rettungsweg nur als Hindernislauf | 71 Beiträge | ||
Autor | Feli8x H8., Hannover / Niedersachsen | 835802 | ||
Datum | 12.12.2017 16:03 MSG-Nr: [ 835802 ] | 5238 x gelesen | ||
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Geschrieben von Gerald Z. Die Stadt meint aber weil sie Angst hat sie könnte in Regress genommen zu werden, das könnte man den Hausbesitzer ja nicht zumuten. Ich verstehe immer noch nicht so ganz den Kern des Problems. Vielleicht kannst du da ja noch ein bisschen Licht ins Dunkel bringen. Es gibt also Gerichtsurteile, die besagen "Da müssen feuerfeste Außentreppen hin". Dann gibt es die Stadt, die sagt "Neeeeein, keine Sorge, die braucht ihr nicht, wir haben ja nicht geschlampt, die Feuerwehrzufahrt ist voll ok so!" Und dann gibt es die Hauseigentümer, die sagen: "Die Feuerwehrzufahrt erfüllt ihren Zweck mal gar nicht, da kann uns keiner retten, wenn was ist. Wir wollen die Treppen, aber die Stadt soll bezahlen, weil sie ja schließlich damals geschlampt hat". Verstehe ich das so richtig? Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | ||||
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