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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | zweiter Rettungsweg nur als Hindernislauf | 71 Beiträge | ||
Autor | Marc8 S.8, Dietzenbach / Hessen | 835813 | ||
Datum | 12.12.2017 17:14 MSG-Nr: [ 835813 ] | 5037 x gelesen | ||
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Ohne exakte Ortskenntnis ist das sicher ein schwieriger Fall. Aber noch mal; baurechtlich ìst es in Ordnung, wenn ich ein (einziges) Fenster jeder Nutzungseinheit/Etage (Wohnung) anleitern kann, sofern sich hier Aufenthaltsräume befinden. Dabei sind die Anforderungen/Definitionen Fenster, Aufenthaltsraum, Nutzungseinheit in der jeweiligen Bauorndnung zu beachten. Das gilt zunächst mal für Wohnungen mit Ausnahme von Hochhäusern bzw bis GK5 pauschal, sofern die FW eine entsprechende Leiter besitzt. Bei anderer Nutzung können Sonderbauverordnungen etwas anderes fordern. Aus Sicht der Feuerwehr bzw. aus Einsatztaktischengründen ist es natürlich wünschenswert wenn man jedes Fenster anleitern kann. Allgemein ist das baurechtlich natürlich etwas kurz gedacht; das setzt voraus, dass eine zu rettendende Person sich genau an dem Fenster befindet, dass die Feuerwehr anleitern kann. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Marc S. [12.12.17 17:15] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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